Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Stand: September 2026
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) von Studio2 – Studio für kreative Kommunikation OG (nachfolgend „Studio2“) gelten für sämtliche Dienstleistungen, die Studio2 Unternehmer:innen (nachfolgend „Kund:innen“) erbringt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen von Kund:innen ausdrücklich widersprochen, diese werden nicht akzeptiert, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich vereinbart. Studio2 erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage der gegenständlichen AGB. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmer:innen anwendbar, sohin B2B.
2. Maßgeblich sind jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden AGB von Studio2. Änderungen der AGB werden Kund:innen rechtzeitig angezeigt und gelten als akzeptiert bzw. vereinbart, wenn Kund:innen den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widersprechen.
3. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den jeweiligen Angeboten bzw. Aufträgen, welche zwischen Studio2 und Auftragnehmer:innen abgeschlossen werden. Die Dienstleistungen von Studio2 umfassen u.a. (studio-2.at/leistungen)
Festgehalten wird, dass diese AGB bereits auf potentielle Kund:innenverhältnisse anzuwenden sind, sofern Studio2 noch vor Abschluss eines Hauptvertrages Konzepte erarbeitet und Leistungen erbringt, obwohl Studio2 selbst noch keine Leistungspflicht übernommen hat. Auch die Konzepte und darin enthaltenen Ideen und Designs (Grafiken, Illustrationen, Werbetexte und -schlagwörter, Werbemittel, etc.) verbleiben im Eigentum von Studio2. Kund:innen können aufgrund der Übermittlung eines solchen Angebots bzw. Konzepts keinerlei Rechte ableiten. Potenzielle Kund:innen verpflichten sich, es zu unterlassen, die von Studio2 im Rahmen des Konzeptes präsentierten Ideen außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. Andernfalls sind potenzielle Kund:innen verpflichtet, die Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung jener Leistungen zzgl. einer angemessenen Entschädigung von 35% des gesamten Leistungsumfangs binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung an Studio2 zu begleichen. Zudem kann Studio2 die sofortige Unterlassung der Verwendung jener Ideen und Konzepte verlangen und allenfalls gerichtlich durchsetzen.
2. Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang
1. Die Angebote von Studio2 sind freibleibend und unverbindlich. Kund:innen können das Angebot innerhalb von 14 Tagen annehmen, indem Kund:innen eine schriftliche Auftragsbestätigung (z.B. E-Mail) an Studio2 übermitteln. Nehmen Kund:inenn das Angebot von Studio2 innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass Studio2 nicht mehr an ihre Willenserklärung gebunden ist.
2. Sollte sich eine Kostenüberschreitung abzeichnen, informiert Studio2 die Kund:innen darüber schriftlich. Ab Erhalt dieser Information haben Kund:innen bis zu 5 Werktage Zeit, die Kostenüberschreitung freizugeben. Bis zur Freigabe wird die betroffene Leistung von Studio2 nicht weiter bearbeitet. Wird die Kostenüberschreitung von der/dem Kund:in nicht freigegeben, ist zwischen der Agentur und der/dem Kund:in eine neue Leistungsvereinbarung zu treffen
3. Ergänzend zu den AGB können zwischen Studio2 und Kund:innen ergänzende Nutzungsbedingungen und Vereinbarungen getroffen werden. Diese sind zwingend schriftlich abzuschließen.
4. Der Umfang der von Studio2 an Kund:innen zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen verbindlichen Auftrag bzw. Vertrag und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmungen durch Studio2.
5. Alle von Studio2 erbrachten Leistungen, vor allem Konzepte, Entwürfe, Skizzen, Grafiken, Illustrationen, Bilder, Film- und Werbematerial, Texte etc. sind von Kund:innen binnen 5 Werktagen ab Zugang zu überprüfen und freizugeben.
6. Kund:innen werden Studio2 rechtzeitig und in vollständiger Form sämtliche Informationen und Daten zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Sie werden Studio2 über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Sollten durch unrichtige und/oder unvollständige Angaben bzw. Zurverfügungstellung von Daten durch Kund:innen Leistungen von Studio2 wiederholt werden müssen und/oder entsteht hierdurch ein Mehraufwand, haben Kund:innen für diesen Aufwand aufzukommen.
7. Kund:innen sind verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Corporate Identity bzw. Corporate Design sowie Lichtbildmaterialen, Markendesigns, Designs, Logos, Grafiken, Texte, Claims etc.) auf allfällige Urheber:innen-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und haben zu garantieren, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Studio2 haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zu Kund:innen – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Studio2 wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so halten Kund:innen Studio2 schad- und klaglos; Kund:innen haben Studio2 sämtliche Nachteile zu ersetzen, die Studio2 durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Kund:innen verpflichten sich, Studio2 bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Kund:innen stellen Studio2 hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
8. Wenn Kund:innen in Auftrag gegebene Leistungen ohne Einbindung der Auftragnehmerin einseitig ändern oder abbrechen, haben sie der Auftragnehmerin die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Auftragnehmerin begründet ist, haben Kund:innen der Auftragnehmerin darüberhinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist Studio2 bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwerben Kund:innen an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind unverzüglich an Studio2 zurückzustellen.
3. Fremdleistungen
1. Studio2 ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen der Kund:innen, letztere nach vorheriger Information an die Kund:innen. Die Agentur wird diese Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
3. Studio2 weist die Kund:innen vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (z.B. Meta, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer:innen weiterzuleiten. Es besteht daher das von Studio2 das nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines/einer anderen Nutzer:in wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Studio2 arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag der Kund:innen zu Grunde. Ausdrücklich anerkennen die Kund:innen mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Studio2 beabsichtigt, den Auftrag der Kund:innen nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von Social-Media-Kanälen einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit alle Nutzer:innen, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Studio2 jedoch nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
4. Termine
1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Studio2 schriftlich zu bestätigen.
2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Studio2 aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als drei Monate andauern, sind sowohl die Kund:innen als auch Studio2 berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung der einzelnen Aufträge erfolgt gemäß den jeweils abgeschlossenen Vertragsbedingungen und nach dem vereinbarten Honorar. Alle Leistungen von Studio2, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle Studio2 erwachsenden Barauslagen und sonstige Aufwendungen sind von den Kund:innen zu ersetzen.
2. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Vergütungsanspruch von Studio2 für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Das Honorar ist grundsätzlich sofort mit Erhalt der Rechnung und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern schriftlich keine gesonderten Zahlungsbedingungen zwischen Studio2 und den Kund:innen vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung von Barauslagen und sonstigen Aufwendungen, welche durch Studio2 getragen wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
3. Studio2 ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Zudem ist Studio2 bei umfassenden und/oder langfristigen Aufträgen mit einem höheren Auftragsvolumen von mehr als netto € 2.500,00 dazu berechtigt, Zwischenabrechnungen zu stellen.
4. Das Honorar versteht sich als Nettohonorar zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat Studio2 für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
5. Im Falle des Zahlungsverzuges durch die Kund:innen gelten die gesetzlichen Verzugszinssätze iSd § 456 UGB, sohin 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Falls Studio2 nachweislich ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, so ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Zudem sind die Kund:innen in diesem Fall dazu verpflichtet, Studio2 die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest EUR 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens einer mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwältin nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG). Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
6. Im Falle des Zahlungsverzuges der Kund:innen kann Studio2 sämtliche im Rahmen anderer mit den Kund:innen abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist Studio2 in einem solchen Fall nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Bis zum vollständigen Entgeltzahlung verbleiben alle Rechte für die bis dahin erbrachten Leistungen bei Studio2.
7. Sollte zwischen Studio2 und den Kund:innen eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen worden sein, behält sich Studio2 für den Fall der nicht fristgerechten und/oder vollständigen Ratenzahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen (Respiro 5 Tage) das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust). Das heißt, es wird die zu diesem Zeitpunkt sodann noch offen aushaftende Schuld in voller Höhe zur sofortigen Zahlung fällig.
8. Die Kund:innen sind nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von Studio2 aufzurechnen. Ein Recht zur Aufrechnung steht den Kund:innen ausnahmeweise nur dann zu, wenn deren Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Studio2 rechtswirksam anerkannt wurden.
9. Studio2 ist berechtigt, den Kund:innen Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Die Kund:innen erklären sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Studio2 ausdrücklich einverstanden.
6. Eigentumsvorbehalt, Urheber:innenrecht und Kennzeichnungsrechte
1. Alle Leistungen von Studio2 (v.a. Konzepte, Designs, Vorschläge, Texte, Slogans, Entwürfe, Licht- und Bildmaterialen, Grafiken, etc), einzelne Teile hieraus sowie Leistungen aus Präsentationen und Konzeptvorschlägen verbleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Studio2 und können von Studio2 jederzeit – insb. bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Die Kund:innen erwerben durch Zahlung des vereinbarten Entgelts bzw. Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb der Nutzungs- und Verwertungsrechte setzt jedenfalls die vollständige Zahlung des Entgelts voraus. Sollten die Kund:innen die Leistungen schon vor vollständiger Leistung nutzen, handelt es sich um ein jederzeit seitens Studio2 widerrufliches Leihverhältnis.
2. Alle Nutzungsrechte an den der Kundin zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen der Agentur, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, gehen exklusiv auf die Kundin über. Sofern keine andere Regelung getroffen wurde, gilt die Nutzungsdauer unbegrenzt. Ausgenommen ist die Nutzung der von der Agentur zur Verfügung gestellten Daten zur Entwicklung und zum Training künstlicher Intelligenz. Für diese Art der Nutzung muss von der Kundin eine schriftliche Bestätigung von der Agentur eingeholt werden oder eine gesonderte schriftliche Nutzungsvereinbarung zwischen Kundin und Agentur getroffen werden.
3. Die Übertragung schließt das Recht zur Änderung oder Bearbeitung von Leistungen der Agentur durch die Kundin oder durch für diese tätig werdende Dritte – ausgenommen künstliche Intelligenzen – ein.
Leistungen der Agentur dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur weder vollständig noch auszugsweise in Systeme künstlicher Intelligenz eingegeben, hochgeladen oder auf sonstige Weise übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Nutzung zur Analyse, Bewertung, Erstellung von Feedback, Änderung, Bearbeitung oder Weiterentwicklung der Leistungen.
Wird Studio2 bekannt, dass eine Leistung entgegen dieser Vereinbarung in ein System künstlicher Intelligenz eingegeben und mithilfe dessen beurteilt wurde, wird der:die Kund:in zunächst auf den Verstoß hingewiesen und aufgefordert, persönliches Feedback ohne Einsatz künstlicher Intelligenz zu übermitteln.
Erfolgt daraufhin kein eigenes Feedback oder wird weiterhin ausschließlich auf künstlicher Intelligenz basierendes Feedback übermittelt, ist Studio2 berechtigt, dieses unberücksichtigt zu lassen und die von Studio2 vorgelegte Fassung als maßgebliche Fassung weiterzuführen.
Auf künstlicher Intelligenz basierende Änderungswünsche oder Rückmeldungen sind nicht Bestandteil vereinbarter Feedback- oder Korrekturschleifen. Ein dadurch entstehender zusätzlicher Aufwand wird gesondert verrechnet.
4. Der Agentur ist es gestattet, ihre Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.
5. Der Agentur bzw. – soweit die Leistungen urheberinnenrechtlich geschützt sind – der Urheberin verbleibt das Recht zur Urheberinnenbenennung; die Agentur ist berechtigt, ihren Namenszug oder ihr Logo oder eine sonstige geschäftlich übliche Bezeichnung auf den Werbemitteln der Kundin dezent und nach Abstimmung mit der Kundin vorzunehmen, wenn sie von dem Recht Gebrauch machen will.
6. Weiters ist Studio2 bis auf jederzeit möglichen schriftlichen Widerruf der Kund:innen dazu berechtigt, diesen in ihren Referenzhinweisen (insb. Online) samt Namen und Firmenlogo auszuweisen (Referenzhinweis).
7. Gewährleistung und Haftung
1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Studio2 und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer:innen oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden der Kund:innen ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der:die Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der ihr zuzurechnenden Personen.
2. Die Kund:innen haben allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung/Leistung durch Studio2, verdeckte Mängel innerhalb von fünf Werktagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
3. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrügen steht den Kund:innen das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Studio2 zu. Studio2 wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei die Kund:innen Studio2 alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen. Studio2 ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Studio2 mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen den Kund:innen die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es den Kund:innen die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache durchzuführen.
4. Es obliegt den Kund:innen, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber:innen- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Studio2 ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Studio2 haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber den Kund:innen nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese von den Kund:innen vorgegeben oder genehmigt wurden.
5. Studio2 übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass durch die Beauftragung von Studio2 und die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ein höherer Umsatz bzw. Gewinn der Kund:innen erzielt werden kann bzw. jene Leistungen zu einer größeren Bekanntheit beiträgt. Die Geltendmachung dahingehender Ansprüche der Kund:innen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Studio2 gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Die Kund:innen sind nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
8. Vorzeitige Auflösung
1. Studio2 ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die die Kund:innen zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b. die Kund:innen fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten (Teil-)Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstoßen;
c. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität der Kund:innen bestehen und diese auf Begehren Studio2 weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung Studio2 eine taugliche Sicherheit leistet;
2. Die Kund:innen sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Studio2 fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
9. Künstliche Intelligenz
Die Studio2 – Studio für kreative Kommunikation OG ist Verantwortliche iSd DSGVO, welche über die Verwaltung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten entscheidet. Die Datenschutzbestimmungen von Studio2 könnten der Datenschutzerklärung von Studio2 entnommen werden: studio-2.at/datenschutz
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und allgemeine Bestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz von Studio2 (Landeshauptstadt Salzburg, Österreich). Bei Versand geht die Gefahr auf die Kund:innen über, sobald der/die Auftragnehmer:in die Ware dem gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. Ungeachtet dessen ist Studio2 berechtigt, die Kund:innen auch an deren allgemeinem Gerichtsstand zu klagen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
11. Allgemeine Datenschutzangaben und Verantwortliche iSd DSGVO
Die Studio2 – Studio für kreative Kommunikation OG ist Verantwortliche iSd DSGVO, welche über die Verwaltung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten entscheidet. Die Datenschutzbestimmungen von Studio2 könnten der Datenschutzerklärung von Studio2 entnommen werden: studio-2.at/datenschutz